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Betreuungsleistungen

Sie betreuen und kümmern sich um Ihren Angehörigen, sind Tag und häufig auch in der Nacht im Einsatz und bemühen sich nach Leibeskräften um dessen Wohl – und vergessen dabei Ihr eigenes Wohlergehen?

Das passiert vielen pflegenden Angehörigen, die Menschen mit Demenz betreuen und versorgen.

Betreuungsleistungen

Daher hat der Gesetzgeber mit der Reform der Pflegeversicherung auch deutlich dazu beigetragen, pflegende Angehörige zu entlasten. In § 45 SGB XI wird geregelt, dass seit dem 01.07.2008 bis zu 2.400 € pro Jahr für die Betreuung und Beaufsichtigung von Menschen mit Demenz zur Verfügung stehen.

Sie möchten ein Mal die Woche ein paar Stunden für sich – und wissen nicht, wer auf Ihren pflegbedürftigen Angehörigen aufpasst? Das können wir gern für Sie übernehmen; wir beantragen auch gern die Geldmittel bei der Pflegeversicherung für Sie und Ihren Angehörigen und beraten Sie kompetent über Möglichkeiten der Verwendung.